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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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06.08.1971
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Biel
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VB-Chörli Biel VPOD Biel VPOD Gruppe VB
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Statuten VB-Chörli Biel Volltext
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Statuten Verkehrsbetriebe Jodler-Chörli Biel. Art. 1 Zur Pflege der Jodel- und Quartettlieder und zur Hebung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens, besteht ein Verein mit dem Namen: VB Jodlerchörli, Biel. Art.2
Das VB-Jodlerchörli Biel besteht aus Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitgliedern. Die Ernennung zu Frei- und Ehrenmitgliedern bestimmt die Generalversammlung. Art. 3 Als Aktivmitglieder haben Zutritt: Sänger, welche die erforderlichen musikalischen Fähigkeiten besitzen. Sie haben in allen Vereinsangelegenheiten beratendes und entscheidendes Stimmrecht und sind verpflichtet, alle ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen, Versammlungen, Gesangsübungen und Anlässe gewissenhaft und pünktlich zu besuchen. Bei neu eintretenden Mitgliedern hat der Dirigent die gasanglichen Fähigkeiten zu prüfen. Aktivmitglieder, die aus besonderen Gründen innerhalb der Stadtverwaltung versetzt werden, können weiterhin dem Verein angehören. In Ausnahmefällen können auch Sänger in den Verein aufgenommen werden, die nicht in unserem Betrieb tätig sind. (...).
VB-Chörli Biel > Stauten 1971-08-06.doc.
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24.08.1962
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Biel
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VB-Chörli Biel VPOD Biel VPOD Gruppe VB
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Statuten VB-Chörli Biel Volltext
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Statuten Personal-Chor Verkehrsbetriebe Biel. Art. 1. Zur Pflege des Gesanges und zur Hebung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens besteht ein Verein mit dem Namen: „VB-Chörli Biel“. Art. 2. Das „VB-Chörli“ besteht aus Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitgliedern. Die Aktivmitglieder müssen gewerkschaftlich organisiert sein. Die Ernennung zu Frei- und Ehrenmitgliedern bestimmt die Generalversammlung. Art. 3. Der Verein stellt sich in den Dienst der Gruppe Verkehrsbetriebe und der Sektion des VPOD Biel. (...). Biel, den 24. August 1962.
Präsident: Paul Heger, Aktuar: Walter Siegenthaler. Präsident der Gruppe VB Biel: Xaver Schuler.
VB-Chörli Biel > Statuten 1962-08-24.doc.
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